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Arbeitskräfteüberlassung aus dem Ausland

Arbeitskräfteüberlassung aus dem Ausland wird gefühlt immer populärer.

Aber aufgepasst:

Sobald der einzige Grund, ein niedriger, sprich nicht marktkonformer Preis für Arbeitskräfteüberlassung aus dem Ausland ist, müssten alle Alarmglocken läuten.
Denn, nachdem eine Arbeitskraft, die aus dem Ausland nach Österreich überlassen wird, für die Dauer der Überlassung gegenüber dem ausländischen Überlasser Anspruch auf Einhaltung der kollektivvertraglichen bzw. gesetzlichen Regelungen hat (soweit die österreichische Regelung günstiger ist als die ausländische) kann es gar nicht dazu führen, dass hier ein all zu großer Preisunterschied herrscht.

Meiner Meinung nach gibt es also nur einen einzigen, in Hinblick auf die Gesetze möglichen Grund sich eine Arbeitskraft aus dem Ausland zu holen, unzwar der Mangel an qualifizierten Arbeitskräften für den benötigten Bereich in Österreich.

Also zukünftig zweimal das Angebot durchsehen und sich die Frage stellen: „Kann das überhaupt sein?“

All zu groß kann die Einsparung nämlich gar nicht sein, dass es die Strafen, welche wirklich astronomisch sind, deckt. Zumal hier zusätzlich unmengen Papierkram anfällt und man Gefahr läuft bezüglich Bestrafungen gemäß LSD-BG von Vergabeverfahren (BVergG) ausgeschlossen zu werden.

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