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Werkvertrag vs Arbeitskräfteüberlassung

Was viele noch nicht unterscheiden (können):
Werkvertrag vs Arbeitskräfteüberlassung

Werkverträge sind sehr praktisch und werden am häufigsten und seien wir uns ehrlich, auch am liebsten vereinbart. Ein Vertrag über Arbeitskräfteüberlassung bringt viel Papierkram mit sich, wofür man selbst eigentlich gar keine Zeit hat – schließlich soll man ja bauen und am besten gestern schon wieder fertig sein.

Nun ist jedoch das „Problem“, dass der „wahre wirtschaftliche Gehalt“ ausschlaggebend ist und der spielt sich nunmal nicht in der Zentrale ab, sondern auf der Baustelle und genau da kommen die Damen und Herren mit dem Klemmbrett hin und stellen Fragen.

Also nun zur Veranschaulichung ein Beispiel:

Das Unternehmen A benötigt vom Unternehmen B Arbeitskräfte.

Werkvertrag:

  • Unternehmen B hat sein eigenes Material/Werkzeug etc. (alles was für die Ausübung der Tätigkeit benötigt wird)
  • Arbeitskräfte von Unternehmen A und B haben keinerlei Berührungspunkte
  • Unternehmen B schuldet den Erfolg und haftert auch für diesen

Sollten die oben angeführten Punkte nicht zutreffen, spricht man von Arbeitskräfteüberlassung. Man benötigt nicht nur die Befugnis als Arbeitskräfteüberlasser sondern auch noch viele unterschiedliche Unterlagen für das Personal. Im Ergebnis sind die Mitarbeiter des Unternehmens B so zu stellen wie eigenes Personal – von der Unterweisung bis zu jedem Euro auf dem Lohnzettel. Und damit es nicht langweilig wird, haftet Unternehmen A genauso wie Unternehmen B für jegliche Verfehlungen bzw. der dortige verantwortliche Beauftragte. Welche Unterlagen benötigt werden ist sehr breit gefächert und muss für jede Person bzw. Unternehmen separat durchleuchtet werden. Kompliziert, nicht wahr? Schilden Sie uns ihren Sachverhalt und wir erklären Ihnen Schritt für Schritt ihre To Do’s – zugeschnitten auf Sie und Ihre Anforderungen.

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