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Kleinunternehmerregelung

Kleinunternehmer müssen von den Einnahmen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, aber ein Vorsteuerabzug von den Ausgaben ist somit auch nicht möglich.

Soweit so gut. Nun kommen wir zur Änderung:

die Kleinunternehmergrenze steigt 2020 nun auf EUR 35.000,00 Jahresumsatz. Für die Berechnung der Grenze ist die Umsatzsteuer außeracht zu lassen. Nicht in die Grenze eingerechnet werden zB Einfuhren, Innergemeinschaftliche Erwerbe, Umsätze, bei denen die Steuerschuld auf Kleinunternehmen übergeht, Umsätze aus Hilfsgeschäften und Geschäftsveräußerungen sowie einige steuerbefreite Umsätze. Das einmalige Überschreiten der Umsatzgrenze um nicht mehr als 15% innerhalb eines Zeitraumes von fünf Kalenderjahren ist erlaubt.

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